Parcours-Ordnung:


 

 

 

Die nachstehende Parcoursordnung ist auf dieser Anlage für alle Bogenschützen verbindlich.

Bei Verstößen gegen diese Ordnung kann nach dem Hausrecht Platzverweis und künftiges Platzverbot verhängt werden.

 

Die Benutzung der Bogenanlage durch Kinder, Jugendliche ist nur unter Aufsicht eines volljährigen und erfahrenen Bogenschützen erlaubt.  Das Führen der Bögen und der Pfeile obliegt der Aufsichtsperson. Jeder Schuß wird einzeln und getrennt freigegeben.

 

Das Schießen unter Alkoholeinfluß oder Drogeneinfluß ist verboten.

 

An der Schießlinie und auf dem Parcours herrscht in Anlehnung an die waldgesetzlichen Bestimmungen absolutes Rauchverbot. Ebenso sind Dampfer, E-Zigaretten oder

vergleichbare Gegenstände nicht erwünscht.

Hunde sind im Parcours anzuleinen.

 

Bei Benutzung des Feldparcours ist für jede Übungsgruppe die Aufsicht zu regeln.

 

Jeder Schütze, der den Parcours nutzen möchte, muss sich in das Parcoursbuch eintragen und unterschreiben. Hierbei sind der Beginn und das Ende der Parcoursnutzung, der Name und die Anschrift einzutragen. Bei einer Gruppe hat sich auch die Aufsichtsperson in das Parcoursbuch ein- und auszutragen. Mit Eintragung und Unterschrift im Parcoursbuch erkennt jeder Schütze die Parcoursordnung an. Das Parcoursbuch liegt im Vorbereitungsbereich aus.

 

Den Weisungen der Aufsicht(en) ist unbedingt Folge zu leisten.

 

Die jeweilige Aufsicht hat den organisatorischen Ablauf des Schießens zu regeln. Nur auf das entsprechende Kommando der Aufsicht darf geschossen werden oder zur Trefferaufnahme die Schießbahnen betreten werden.

 

Die Aufsicht hat die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zu überwachen.

Hierzu gehören insbesondere folgende Weisungen :

 

Der Bogen (mit aufgelegtem Pfeil) darf nur an der Schießlinie/Abschußpflock in Schußrichtung der Zielscheibe ausgezogen werden

 

Der Spann- und Zielvorgang beim Auszug des Bogens darf nicht über die Scheibenoberkante hinausgehen.

 

Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar in Schussrichtung niemand mehr im Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe aufhält.

Es darf nicht senkrecht in die Luft geschossen werden oder sogenannte

Hochschüsse ausgeführt werden.

 

Ist eine Pfeilsuche hinter der Scheibe/dem Ziel erforderlich, so ist durch ein Mitglied der Übungsgruppe die Schießbahn deutlich für andere zu sperren bis die Suche beendet ist.

 

Bei einem Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen und Gefährdung der Sicherheit hat die Aufsicht das Schießen sofort zu unterbinden.

 

Personen, die gegen diese Ordnung verstoßen, ist das weitere Schießen sofort zu verbieten; sie sind gegebenenfalls der Anlage zu verweisen.

 

Das Betreten des Geländes geschieht auf eigene Gefahr. Wege und Pfade sind nicht abgesichert. Für Verletzungen jeglicher Art und Schäden an eigenem Sportgerät, Bekleidung etc. übernimmt der Betreiber oder Grundstückseigentümer keine Haftung.

 

Sind bei Ankunft bereits weitere Schützen im Gelände, ist besondere Vorsicht beim Schießen erforderlich.

 

Es darf nur auf die aufgestellten Ziele und von den farblich gekennzeichneten Abschusspflöcken aus geschossen werden! Ein gespannter Bogen darf nie auf andere Personen gerichtet werden. Weder mit noch ohne Pfeil.

 

Der Parcours darf nur in Richtung der ausgehängten Pfeil-Wegweiser begangen werden.

 

Veränderungen am Parcours dürfen nur von berechtigten Personen vorgenommen werden.

 

Es ist strengstens verboten, auf lebende Tiere zu schiessen. Zuwiderhandlung hat strafrechtliche Konsequenzen zur Folge.

 

Jeder Schütze hat auf Sauberkeit im Parcours zu achten und das Gelände zu schonen.

 

Jeder Schütze entfernt den von ihm produzierten Müll aus dem Gelände.

 

Jeder Schütze muss zwingend eine Privathaftpflicht-Versicherung haben.

 

Weitere Regelungen auf www.parcours-buecken.de sind zu beachten.